Am 29.06.2020 hat der Bundestag u. a. die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 % auf 5 % als eine Maßnahme innerhalb des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (verkündet am 30.6.2020, BGBl. 2020 S. 1512 ff.).
Derzeit sind noch viele umsatzsteuerliche Detailfragen wie bspw. Fragen zur praktischen Umsetzung bei Dauerrechnungen, Anzahlungen und Gutscheinen in diesem Zusammenhang ungeklärt. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die übersandten Mandanten-Rundschreiben. Ein finales BMF-Schreiben ist in der Zwischenzeit ergangen.
Zögern Sie bitte nicht, uns bei Fragen zur Umstellung der Umsatzsteuersätze mit Wirkung vom 01.07.2020 anzusprechen.